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Seit die MIKO Kinder- und Jugendhilfe 1998 gegründet wurde, hat sich viel getan. Aus einer kleinen Gruppe von Sozialpädagogen und Familienhelfern, die sich um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen aus schwierigen Familienverhältnissen kümmerten, entwickelte sich eine immer größer werdende Gemeinschaft mit einem Ziel:

Kinder, Jugendliche und ihre Eltern mit Problemen, die sie allein nicht bewältigen können zu unterstützen mit Hilfe von:

§ 27 (3) SGB VIII: AFT - Aufsuchende Familientherapie

Im Fokus der aufsuchenden Familientherapie steht die Überwindung von innerfamiliären Störungen. Diese werden anhand unterschiedlichster Methoden von zwei systemischen Therapeuten aufgezeigt und lösungs- und ressourcenorientiert bearbeitet.

§ 30/31 SGB VIII: Erziehungsbeistandschaft/sozialpädagogische Familienhilfe

Ziel dieser Hilfe ist es, durch praktische und konkrete Begleitung der Kinder und Jugendlichen, bzw. der Familien, deren Alltag zu unterstützen, zu strukturieren und gemeinsam angemessen zu gestalten. Wesentlich ist hier das Erkennen vorhandener Ressourcen und deren Nutzbarmachung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe.

§ 30/41 SGB VIII: bezirkliche Jugendwohnung

Diese spezielle Form der Hilfe soll es Jugendlichen und Jungerwachsenen ermöglichen sich auf das unabhängige und eigenverantwortliche Leben vorzubereiten. Im Vordergrund der Hilfe stehen Schule/Ausbildung, Haushaltsführung mit all ihren Belangen und die Festigung sozialer Kompetenzen, die benötigt werden um den letzten Schritt in die "Erwachsenenwelt" gehen zu können.

§ 34 SGB VIII: Intensiv betreutes Wohnen/Wohngruppe

Die Wohngruppe bietet Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse die Möglichkeit selbständiges, verantwortungsbewusstes Handeln zu entwickeln. Sie soll ihnen vorübergehend Raum und Schutz geben, Erlebtes zu verarbeiten und mit den Betreuern einen individuellen Umgang mit der eigenen Geschichte zu finden.

§ 35a SGB VIII / § 53 SGB XII

Diese Form der Hilfe richtet sich an junge Menschen die psychische bzw. psychiatrische Auffälligkeiten zeigen oder von einer geistigen oder seelischen Behinderung bedroht sind. In Zusammenarbeit mit deren Familien sollen Handlungsmuster, die Symptome unterstützen oder sogar erst hervorbringen, erkannt und durch konstruktive Alternativen ersetzt werden. Darüber hinaus benötigen die Betroffenen Unterstützung in der Akzeptanz und der Bewältigung ihrer Schwierigkeiten. Ihnen soll die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Aber auch für allein stehende Menschen, die ihre Probleme nicht bewältigen können oder Paare mit Beziehungsproblemen ist die MIKO Kinder- und Jugendhilfe der richtige Ansprechpartner.

Ihnen stehen qualifizierte Mitarbeiter für folgenden Bereiche zur Verfügung:

* Betreuter Umgang
* Erziehungsberatung
* Mediation
* Pädagogik
* Einzel- oder Paartherapie
* Trennungs- und Scheidungsberatung

Auf den folgenden Seiten können Sie sich gern vorab über unsere Angebote informieren.

Wir stehen Ihnen aber auch gern telefonisch unter 040 - 79 32 78 71 oder per Mail info@miko-homepage.de zur Verfügung.