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§ 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche



Diese Form der Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die psychische bzw. psychiatrische Auffälligkeiten zeigen. Ihnen soll die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden, sei es im privaten Bereich oder in Schule und Ausbildung.

Psychiatrische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen betreffen die ganze Familie und sind in der Regel nur unter Einbezug dieser zu verstehen. Gerade wenn die Betroffenen noch im Haushalt der Eltern leben, ist das von Bedeutung, damit Handlungsmuster, die Symptome verstärken oder überhaupt erst hervorbringen, erkannt und durch konstruktive Alternativen ersetzt werden können.

Darüber hinaus benötigen die Betroffenen selbst Unterstützung in der Akzeptanz und der Bewältigung ihrer Schwierigkeiten, z. B. beim Entwickeln und Durchhalten einer Tagesstruktur. Mehrere unserer Mitarbeiter sind durch Weiterbildungen und berufliche Erfahrungen in Erwachsenen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie besonders für diesen Bereich qualifiziert.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter
040 - 79 32 78 71 oder per Mail info@miko-homepage.de zur Verfügung.