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§ 27/30 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe


Bei dieser Maßnahme stehen die betroffenen Kinder / Jugendlichen im Fokus. Gemeinsam mit ihnen und den Eltern wird im gewohnten Umfeld an der Lösung von Erziehungsschwierigkeiten gearbeitet.

Dabei sind insbesondere die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern / Jugendlichen, aber auch zum Beispiel Schulprobleme oder persönliche Isolation, Gegenstand der Betreuung.

Auch andere soziale Bezüge, wie etwa Kontakte zu Gleichaltrigen bzw. informelle Gruppenzugehörigkeiten werden mit aufgenommen. Die Hilfe soll dabei immer auf die speziellen Bedürfnisse des Einzelfalles zugeschnitten sein, die einzelnen Ziele werden vom Jugendamt in Abstimmung mit der Familie festgelegt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter
040 - 79 32 78 71 oder per Mail info@miko-homepage.de zur Verfügung.