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§ 30/41 SGB VIII
Bezirkliche Jugendwohnung


Dieses Angebot richtet sich auch an Jugendliche, welche Einrichtungen gem. § 34 KJHG erfolgreich absolviert haben oder aus der Inobhutnahme gem. § 42 KJHG kommen und noch auf eine teilbetreute Wohnform angewiesen sind.

Die Bezirkliche Jugendwohnung schließt damit eine Lücke zwischen der betreuten Wohngruppe und dem freien Wohnungsmarkt.

Dort werden junge Menschen in der Regel im Alter von 16 bis 21 Jahren betreut. Sie werden auf ein selbstständiges Leben vorbereitet und insbesondere in Fragen der allgemeinen Lebensführung sowie der Ausbildung und Beschäftigung erzogen, beraten und unterstützt.

Dies ist eine Betreuungsform, bei der neben der Einzelbetreuung in einer überschaubaren Gruppe auch gemeinsame Alltagserfahrungen ausgetauscht und reflektiert werden.

In der Bezirklichen Jugendwohnung bieten wir ebenfalls Jugendwohnungen für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge an. Die Jugendlichen sind ohne Eltern aus ihrem Heimatland (Krisen- und Kriegsgebiete) geflohen und beantragen in Deutschland Asyl. Spezielle Kenntnisse in der Arbeit mit Migranten sind dabei vorhanden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter
040 - 79 32 78 71 oder per Mail info@miko-homepage.de zur Verfügung.